Innovationsmanagement
In Kürze
Innovationsmanagement steuert betriebliche Prozesse zur systematischen Entwicklung und Umsetzung von Neuerungen. Es beschreibt einen organisatorisch verankerten Steuerungszusammenhang innerhalb von Unternehmen.
Definition
Innovationsmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Planung und Steuerung betrieblicher Neuerungsprozesse. Der Begriff beschreibt die koordinierte Organisation aller Aktivitäten zur Entwicklung, Bewertung und Umsetzung von Innovationen im Unternehmen. Erfasst werden organisatorische, personelle und prozessuale Maßnahmen, die auf kontinuierliche Neuerung ausgerichtet sind. Innovationsmanagement liegt vor, wenn strukturierte Verfahren, Zuständigkeiten und Entscheidungsregeln verbindlich festgelegt und dauerhaft angewendet sind. Vorausgesetzt ist eine unternehmensbezogene Zielsetzung sowie die Zuweisung personeller und sachlicher Ressourcen. Funktionale Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 90 BetrVG bei der Planung technischer und organisatorischer Änderungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung oder Aufrechterhaltung eines solchen Systems besteht nicht. Innovationsmanagement ist vom Verbesserungsmanagement abzugrenzen, das bestehende Prozesse ohne grundlegende Neuerungen optimiert. Innovationsmanagement beeinflusst in der Praxis Arbeitsorganisation, Qualifikationsanforderungen und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung.