Insolvenz des Arbeitgebers
In Kürze
Insolvenz des Arbeitgebers beschreibt den rechtlich festgestellten Vermögensverfall eines Unternehmens. Der Zustand wirkt unmittelbar auf bestehende Arbeitsverhältnisse.
Definition
Insolvenz des Arbeitgebers ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Insolvenz des Arbeitgebers bezeichnet den Zustand eines Arbeitgebers nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen. Der Zustand liegt vor, wenn Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung festgestellt und das Verfahren gerichtlich eröffnet ist. Insolvenz des Arbeitgebers führt dazu, dass ein Insolvenzverwalter kraft Gesetzes die Arbeitgeberstellung übernimmt. Die Arbeitsverhältnisse bestehen fort, soweit sie nicht wirksam beendet werden. Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung, insbesondere § 108 Insolvenzordnung (InsO) sowie § 113 InsO. Insolvenz des Arbeitgebers begründet keinen automatischen Anspruch auf Beendigung oder Änderung bestehender Arbeitsverträge. Abzugrenzen ist der Begriff von bloßen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ohne Verfahrenseröffnung. Für die Praxis ist Insolvenz des Arbeitgebers maßgeblich für Kündigungsfristen, Entgeltansprüche, Insolvenzgeld und Beteiligungsrechte des Betriebsrats.