Inventar
In Kürze
Inventar bezeichnet ein vollständiges Bestandsverzeichnis betrieblicher Vermögenswerte und Schulden. Es bildet die detaillierte Grundlage für die rechnerische Ermittlung des Unternehmensvermögens.
Definition
Inventar ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein vollständiges, stichtagsbezogenes Verzeichnis sämtlicher Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens. Das Inventar erfasst Bestände nach Art, Menge und Wert in systematischer, nachvollziehbarer Gliederung. Es liegt vor, wenn alle wirtschaftlich zurechenbaren Vermögenspositionen und Verpflichtungen vollständig festgestellt sind. Das Inventar umfasst Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Schulden sowie rechnerisch abgeleitetes Reinvermögen. Rechtsgrundlage für die Aufstellung ist § 240 Handelsgesetzbuch HGB. Eine Veröffentlichungspflicht des Inventars gegenüber der Öffentlichkeit besteht nicht. Das Inventar ist von der Bilanz als verdichteter Wertdarstellung ohne Mengenangaben abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis dient das Inventar der Dokumentation, Kontrolle und Vorbereitung des Jahresabschlusses.