Jahresurlaub
In Kürze
Der Jahresurlaub beschreibt den jährlichen Umfang bezahlter arbeitsfreier Zeit im Arbeitsverhältnis. Er ist kalendarisch gebunden und dient der planbaren Erholung bei fortbestehendem Entgeltanspruch.
Definition
Jahresurlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der den jährlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung beschreibt. Er bezeichnet die kalenderjährliche Gesamtdauer der arbeitsfreien Erholungszeit unter Fortzahlung des maßgeblichen Arbeitsentgelts. Jahresurlaub liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht und eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen festgelegt ist. Rechtsgrundlage des Jahresurlaub ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), insbesondere § 1 BUrlG und § 3 BUrlG. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Auszahlung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses allein. Jahresurlaub ist vom Sonderurlaub abzugrenzen, der aus besonderen persönlichen Anlässen außerhalb der Erholungsfunktion gewährt wird. In der Praxis bestimmt die festgelegte Urlaubsdauer maßgeblich Personalplanung, Entgeltfortzahlung und arbeitszeitbezogene Dispositionen im Kalenderjahr.