JAV-Wahl
In Kürze
Die JAV-Wahl bestimmt die personelle Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb. Sie erfolgt regelmäßig, formalisiert und innerhalb gesetzlich festgelegter Zeiträume.
Definition
JAV-Wahl ist ein arbeitsrechtliches Instrument der betrieblichen Mitbestimmung junger Arbeitnehmer und Auszubildender. Sie bezeichnet das gesetzlich geregelte Wahlverfahren zur Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb. JAV-Wahl liegt vor, wenn ein Betriebsrat besteht und mindestens fünf wahlberechtigte Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt sind. Die Durchführung erfolgt in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG), insbesondere § 60 BetrVG. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Wahlordnung zum BetrVG für Ablauf und Organisation. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung außerhalb der vorgesehenen Wahlzeiträume besteht nur bei besonderen gesetzlichen Auslösern. JAV-Wahl ist von der Betriebsratswahl abzugrenzen, die die Interessenvertretung der gesamten Belegschaft betrifft. In der Praxis strukturiert die JAV-Wahl die demokratische Legitimation jugendspezifischer Mitbestimmung im Betrieb.