Kapitalertragsteuer
In Kürze
Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte. Sie wird regelmäßig als Quellensteuer direkt an der Auszahlungsstelle einbehalten.
Definition
Kapitalertragsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer auf bestimmte Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer erfasst Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden oder vergleichbare Einkünfte. Voraussetzung ist, dass Kapitalerträge durch eine auszahlende Stelle zufließen und steuerlich zugeordnet werden können. Die Erhebung erfolgt regelmäßig durch Steuerabzug an der Quelle mit Abführung an die Finanzverwaltung. Seit 2009 wird die Kapitalertragsteuer für Privatvermögen grundsätzlich als Abgeltungsteuer ausgestaltet. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (Einkommensteuergesetz, EStG), insbesondere § 43 EStG. Die Kapitalertragsteuer wirkt bei Privatpersonen grundsätzlich abgeltend und ersetzt die individuelle Veranlagung. Die Steuer begründet keinen Anspruch auf steuerliche Gleichbehandlung unterschiedlicher Einkunftsarten. Abzugrenzen ist die Kapitalertragsteuer von der regulären Einkommensteuerveranlagung ohne Quellenabzug. In der Praxis vereinfacht die Kapitalertragsteuer den Steuerzugriff auf Kapitaleinkünfte durch automatisierten Steuerabzug.