Kassageschäft
In Kürze
Kassageschäft bezeichnet den sofortigen oder kurzfristigen Austausch von Leistung und Gegenleistung an der Börse. Der Begriff grenzt sich zeitlich vom aufgeschobenen Handel ab.
Definition
Kassageschäft ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein Börsen- oder Handelsgeschäft mit zeitnaher Erfüllung von Lieferung und Zahlung. Ein Kassageschäft liegt vor, wenn Vertragsschluss und Erfüllung wirtschaftlich unmittelbar aufeinander folgen. Voraussetzung ist, dass Lieferung des Handelsobjekts und Zahlung des Kaufpreises spätestens innerhalb weniger Börsentage erfolgen. Üblicherweise beträgt die Erfüllungsfrist höchstens zwei Börsentage nach dem Geschäftsabschluss. Gegenstand können Wertpapiere, Devisen, Waren oder andere handelbare Finanzinstrumente sein. Das Kassageschäft wird als schuldrechtlicher Austauschvertrag mit kurzfristiger Erfüllung ausgestaltet. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB, ergänzt durch kapitalmarktrechtliche Vorschriften. Das Kassageschäft begründet keine aufschiebende Leistungspflicht über den Erfüllungszeitpunkt hinaus. Vom Kassageschäft abzugrenzen ist das Termingeschäft mit zeitlich hinausgeschobener Vertragserfüllung. In der Praxis dient das Kassageschäft der unmittelbaren Marktpreisbildung und Liquiditätsabwicklung.