Kartellverbot
In Kürze
Kartellverbot bezeichnet das grundsätzliche Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen zwischen Unternehmen. Es schützt die Funktionsfähigkeit des freien Wettbewerbs.
Definition
Kartellverbot ist ein kartellrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das gesetzliche Verbot von Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Unternehmen mit Wettbewerbsbeschränkung. Das Kartellverbot erfasst horizontale und vertikale Absprachen sowie Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen. Voraussetzung ist, dass Zweck oder Wirkung der Maßnahme eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs ist. Unerheblich ist, ob die Abstimmung ausdrücklich, konkludent oder stillschweigend erfolgt. Das Kartellverbot gilt unabhängig von der rechtlichen Durchsetzbarkeit der Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Rechtsgrundlage ist § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB sowie Artikel 101 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV. Das Kartellverbot lässt gesetzlich vorgesehene Ausnahmen und Freistellungen unberührt. Vom Kartellverbot abzugrenzen sind einseitige Marktverhaltensweisen ohne abgestimmtes Zusammenwirken mehrerer Unternehmen. In der Praxis bildet das Kartellverbot den zentralen Maßstab der kartellbehördlichen und gerichtlichen Wettbewerbsaufsicht.