Kartellrecht
In Kürze
Kartellrecht bezeichnet das Recht zum Schutz des freien Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Es richtet sich gegen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und marktmissbräuchliches Verhalten.
Definition
Kartellrecht ist ein wettbewerbsrechtlicher Begriff. Kartellrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen zur Sicherung funktionsfähigen Wettbewerbs zwischen selbstständigen Marktteilnehmern. Es erfasst Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen und einseitige Maßnahmen mit wettbewerbsbeschränkender Wirkung. Kartellrecht liegt vor, wenn Marktverhalten geeignet ist, Preise, Mengen oder Marktstrukturen zu beeinflussen. Voraussetzung ist eine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf einem sachlich relevanten Markt. Erfasst sind horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen sowie der Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Zentrale Regelungsbereiche sind Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht und Zusammenschlusskontrolle. Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB sowie Artikel 101 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV. Kartellrecht begründet kein Verbot unternehmerischer Zusammenarbeit ohne wettbewerbsbeschränkende Wirkung. Abzugrenzen ist Kartellrecht vom Lauterkeitsrecht, das unlautere Wettbewerbshandlungen zwischen Marktteilnehmern regelt. In der Praxis bildet Kartellrecht die Grundlage behördlicher Kontrolle und gerichtlicher Sanktionierung wettbewerbswidrigen Marktverhaltens.