Kartellbehörden
In Kürze
Kartellbehörden sind staatliche Stellen zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts. Kartellbehörden handeln auf nationaler und europäischer Ebene.
Definition
Kartellbehörden sind ein kartellrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen staatliche Einrichtungen, die für die Überwachung und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften zuständig sind. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Kontrolle wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, den Missbrauch von Marktmacht sowie die Fusionskontrolle. Zuständigkeiten ergeben sich aus gesetzlichen Zuweisungen nach sachlichem und räumlichem Wirkungsbereich der Wettbewerbsbeschränkung. Auf nationaler Ebene handeln Behörden des Bundes und der Länder mit jeweils gesetzlich festgelegter Kompetenz. Auf europäischer Ebene nimmt die Europäische Kommission entsprechende Aufgaben wahr. Die Tätigkeit der Kartellbehörden umfasst Ermittlungsbefugnisse, Verwaltungsentscheidungen und die Verhängung von Sanktionen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB, ergänzt durch europäisches Wettbewerbsrecht. Kartellbehörden begründen keine privatrechtlichen Ansprüche zwischen Marktteilnehmern. Abzugrenzen ist ihre Tätigkeit von der zivilgerichtlichen Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche. In der Praxis sichern Kartellbehörden die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs durch präventive und repressive Maßnahmen.