Kassenbeleg
In Kürze
Ein Kassenbeleg dokumentiert einen getätigten Umsatz im Rahmen eines Kassengeschäfts. Er dient dem buchhalterischen Nachweis von Einnahmen oder Ausgaben.
Definition
Kassenbeleg ist ein steuerrechtlicher Begriff zur formalen Dokumentation eines Kassengeschäfts. Er bezeichnet ein Belegdokument, das den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zeitnah zum Zahlungsvorgang nachweist. Ein Kassenbeleg liegt vor, wenn Datum, Leistung, Entgelt und leistender Unternehmer objektiv festgehalten sind. Die Erstellung erfolgt regelmäßig automatisiert durch ein Kassensystem oder vergleichbare technische Aufzeichnung. Für steuerliche Zwecke kann der Kassenbeleg Bestandteil der laufenden Kassenbuchführung sein. Rechtsgrundlage für inhaltliche Mindestangaben ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie ergänzend § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Der Kassenbeleg begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vorsteuerabzug ohne Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen. Er ist von einer Rechnung oder Quittung abzugrenzen, da Empfängerangaben regelmäßig nicht enthalten sind. In der Praxis ermöglicht der Kassenbeleg die zeitnahe Erfassung und Nachvollziehbarkeit bargeldnaher Geschäftsvorfälle.