Kassenbuch
In Kürze
Das Kassenbuch dokumentiert sämtliche baren Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Es stellt den täglichen Kassenbestand nachvollziehbar dar.
Definition
Kassenbuch ist ein steuerrechtlicher Begriff zur systematischen Erfassung barer Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Das Kassenbuch bezeichnet ein Nebenbuch, in dem sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen eines Tages vollständig aufgezeichnet sind. Ein Kassenbuch liegt vor, wenn Geschäftsvorfälle fortlaufend, zeitgerecht und belegmäßig nachweisbar festgehalten werden. Die Aufzeichnungen müssen Datum, Betrag, Buchungstext, Belegnummer und jeweiligen Kassenbestand objektiv ausweisen. Das Kassenbuch dient als rechnerische Grundlage für das Sachkonto Kasse innerhalb der ordnungsgemäßen Buchführung. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 146 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Buchführung. Das Kassenbuch begründet keinen eigenständigen Anspruch auf steuerliche Anerkennung bei formellen oder materiellen Mängeln. Es ist von einer Registrierkasse abzugrenzen, da diese lediglich Hilfsmittel zur Datenerfassung darstellt. In der Praxis ermöglicht das Kassenbuch die fortlaufende Kontrolle der Bargeldbestände und deren steuerliche Nachvollziehbarkeit.