Kleinbetrieb
In Kürze
Kleinbetrieb bezeichnet einen Betrieb mit geringer Arbeitnehmerzahl. Er beeinflusst die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften.
Definition
Kleinbetrieb ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine betriebliche Organisationseinheit mit geringer Beschäftigtenzahl beschreibt. Der Kleinbetrieb kennzeichnet Betriebe, in denen der gesetzliche Schwellenwert regelmäßig nicht überschritten wird. Maßgeblich ist die regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmerzahl unter Berücksichtigung von Teilzeitquoten und Ausschluss von Auszubildenden. Für den Kleinbetrieb bestimmt § 23 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) die maßgebliche Berechnungsmethode. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besonderer Schutzvorschriften besteht dadurch nicht im Einzelfall. Der Begriff ist von Betrieben oberhalb der Schwellenwerte des Kündigungsschutzrechts klar abzugrenzen. Der Kleinbetrieb ist praxisrelevant für die Beurteilung des Kündigungsschutzes und betrieblicher Mitwirkungsrechte.