Kleingewerbe
In Kürze
Kleingewerbe bezeichnet eine gewerbliche Tätigkeit mit geringem organisatorischem Umfang. Es wirkt sich auf Buchführung, Steuerpflichten und rechtliche Einordnung aus.
Definition
Kleingewerbe ist ein handelsrechtlicher Begriff im deutschen Unternehmens- und Gewerberecht. Kleingewerbe bezeichnet einen Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Voraussetzung ist eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht unterhalb der handelsrechtlichen Organisationsanforderungen. Typisch ist, dass natürliche Personen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts tätig werden und keine Handelsregistereintragung erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist § 1 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei Anwendung der Steuerbefreiung. Das Kleingewerbe begründet keinen automatischen Anspruch auf die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung. Es ist von einem Handelsgewerbe mit kaufmännischer Buchführungspflicht und Firmenrecht eindeutig abzugrenzen. Kleingewerbe ist praxisrelevant für Buchführungspflichten, Rechnungsstellung und steuerliche Behandlung kleiner Betriebe.