Kleinunternehmerregelung
In Kürze
Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Vereinfachungsregel. Sie betrifft Unternehmer mit geringen Jahresumsätzen.
Definition
Die Kleinunternehmerregelung ist ein steuerrechtliches Instrument des deutschen Umsatzsteuerrechts. Die Kleinunternehmerregelung erlaubt Unternehmern, bei Einhaltung gesetzlicher Umsatzgrenzen auf Umsatzsteuerausweis und Steuerabführung zu verzichten. Sie greift, wenn der maßgebliche Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres bestimmte Höchstbeträge nicht überschreitet. Zusätzlich muss der Umsatz des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich unter einer weiteren gesetzlichen Grenze liegen. Die Anwendung setzt eine Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts voraus. Rechtsgrundlage ist § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG), der die Nichterhebung der Steuer normiert. Die Kleinunternehmerregelung schließt den Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen rechtlich aus. Die Steuer entsteht trotz Anwendung der Regelung weiterhin dem Grunde nach. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung besteht nicht. Sie ist von der handelsrechtlichen Einordnung als Kleingewerbe eindeutig abzugrenzen. Die Kleinunternehmerregelung ist praxisrelevant für Rechnungsstellung, Liquiditätsplanung und laufende steuerliche Pflichten.