KMU
In Kürze
KMU bezeichnet kleine und mittlere Unternehmen nach unionsweit einheitlichen Größenkriterien. Der Status beeinflusst Förderzugang und rechtliche Pflichten im Unternehmensalltag.
Definition
KMU ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit unionsrechtlicher Prägung für Unternehmensgrößen nach EU-Standard. Er bezeichnet Unternehmen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand von Beschäftigtenzahl sowie Umsatz oder Bilanzsumme bestimmt wird. Als KMU gelten nur wirtschaftlich tätige Einheiten unabhängig von Rechtsform oder Eigentümerstruktur. Vorausgesetzt ist, dass festgelegte Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl und finanzielle Kennzahlen dauerhaft eingehalten werden. Rechtsgrundlage ist die Empfehlung der Europäischen Kommission 2003/361/EG, die KMU unionsweit definiert. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Förderungen oder arbeitsrechtliche Sonderbehandlung allein. KMU ist von nationalen Mittelstandsdefinitionen abzugrenzen, die abweichende Schwellen oder qualitative Kriterien verwenden. Bei verbundenen oder partnerbezogenen Unternehmen erfolgt die Berechnung konsolidiert nach vorgegebenen unionsrechtlichen Zurechnungsregeln. Die Einstufung ist praxisrelevant für Förderprogramme, Berichtspflichten und die Anwendbarkeit ausgewählter Rechtsnormen.