Kollektivvertrag
In Kürze
Der Kollektivvertrag regelt Arbeitsbedingungen verbindlich für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Er wirkt unabhängig vom einzelnen Arbeitsvertrag normativ.
Definition
Kollektivvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen normativen Vertrag, der Arbeitsbedingungen verbindlich für ein Kollektiv festlegt. Der Kollektivvertrag wird zwischen kollektiv handlungsfähigen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberparteien abgeschlossen. Voraussetzung ist die Regelungsmacht der Vertragsparteien für eine bestimmte Gruppe von Arbeitsverhältnissen. Der Kollektivvertrag enthält Rechtsnormen mit unmittelbarer und zwingender Wirkung im Geltungsbereich. Rechtsgrundlage ist das Tarifvertragsgesetz, abgekürzt TVG, bei tariflichen Kollektivverträgen. Betriebsbezogene Kollektivverträge stützen sich ergänzend auf das Betriebsverfassungsgesetz, abgekürzt BetrVG. Eine unmittelbare vertragliche Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer ist nicht erforderlich. Der Kollektivvertrag begründet keinen Anspruch außerhalb seines persönlichen, räumlichen und sachlichen Geltungsbereichs. Er ist vom Individualarbeitsvertrag abzugrenzen, der nur das einzelne Arbeitsverhältnis gestaltet. In der Praxis strukturiert der Kollektivvertrag einheitliche Mindestarbeitsbedingungen für größere Arbeitnehmergruppen.