Kollektives Arbeitsrecht
In Kürze
Kollektives Arbeitsrecht regelt die kollektive Ordnung von Arbeitsbedingungen durch organisierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es betrifft nicht Einzelverträge, sondern verbindliche Regelungen für Gruppen von Beschäftigten.
Definition
Kollektives Arbeitsrecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der kollektive Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und ihren Zusammenschlüssen ordnet. Es erfasst Normen zur gemeinsamen Regelung von Arbeitsbedingungen unabhängig von einzelnen Arbeitsverträgen. Das Kollektives Arbeitsrecht betrifft Tarifparteien, betriebliche Interessenvertretungen und Arbeitgeber als kollektive Handlungsträger. Voraussetzung ist eine überindividuelle Interessenwahrnehmung mit normativer Wirkung für eine bestimmte Arbeitnehmermehrheit. Rechtsgrundlagen bilden vor allem das Tarifvertragsgesetz, abgekürzt TVG, und das Betriebsverfassungsgesetz, abgekürzt BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur kollektiven Regelung einzelner Arbeitsbedingungen besteht außerhalb dieser Normen nicht. Das Kollektives Arbeitsrecht ist vom Individualarbeitsrecht abzugrenzen, das das einzelne Arbeitsverhältnis unmittelbar gestaltet. In der Praxis strukturiert Kollektives Arbeitsrecht die Beteiligung von Sozialpartnern an verbindlichen Arbeitsbedingungen.