Konjunktur
In Kürze
Konjunktur beschreibt die wiederkehrenden Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Aktivität eines Landes. Sie wird anhand zentraler Wirtschaftsindikatoren beobachtet und zeitlich in Phasen eingeordnet.
Definition
Konjunktur ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die regelmäßig wiederkehrenden Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Leistung innerhalb einer Volkswirtschaft. Konjunktur erfasst Veränderungen von Nachfrage, Produktion, Beschäftigung und Kapazitätsauslastung im zeitlichen Verlauf. Sie liegt vor, wenn diese Veränderungen nicht einmalig auftreten, sondern eine gewisse Regelmäßigkeit aufweisen. Konjunktur wird anhand aggregierter Indikatoren wie Produktionsniveau, Auslastungsgrad und Beschäftigungsstand bestimmt. Die Entwicklung wird typischerweise in aufeinanderfolgende Phasen mit charakteristischen Merkmalen eingeteilt. Diese Phasen bilden zusammen einen abgeschlossenen wirtschaftlichen Zyklus mit Auf- und Abschwung. Konjunktur dient der Beschreibung der aktuellen wirtschaftlichen Lage ohne Aussage über langfristige Strukturentwicklung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung oder Messung besteht nicht. Konjunktur ist vom wirtschaftlichen Wachstum abzugrenzen, das dauerhafte Veränderungen des Produktionspotenzials beschreibt. Für die arbeitsrechtliche Praxis ist Konjunktur relevant, weil sie Rahmenbedingungen für Beschäftigung, Arbeitsnachfrage und Personalplanung beeinflusst.