Konjunkturpolitik
In Kürze
Konjunkturpolitik bezeichnet staatliche Maßnahmen zur Steuerung gesamtwirtschaftlicher Schwankungen. Sie zielt auf Stabilität, Beschäftigung und gleichmäßige wirtschaftliche Entwicklung.
Definition
Konjunkturpolitik ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet staatliche wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Beeinflussung konjunktureller Schwankungen einer Volkswirtschaft. Konjunkturpolitik erfasst Eingriffe, die auf Glättung von Auf- und Abschwung gerichtet sind. Sie liegt vor, wenn fiskalische oder geldpolitische Instrumente gezielt eingesetzt werden. Ziel ist die Stabilisierung von Preisniveau, Beschäftigungsstand und gesamtwirtschaftlicher Nachfrage. Die Maßnahmen werden antizyklisch oder stabilisierend entlang des Konjunkturverlaufs angewendet. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, Stabilitäts- und Wachstumsgesetz StabG. Konjunkturpolitik begründet keinen individuellen Anspruch auf staatliche Leistungen. Sie ist von langfristiger Strukturpolitik abzugrenzen, die Produktionspotenziale dauerhaft verändern soll. Für die arbeitsrechtliche Praxis ist Konjunkturpolitik relevant, weil sie Rahmenbedingungen von Beschäftigung und Arbeitsnachfrage beeinflusst.