Konkurrierende Ziele
In Kürze
Konkurrierende Ziele beschreiben Zielbeziehungen, bei denen sich mehrere Unternehmensziele gegenseitig beeinträchtigen. Die gleichzeitige vollständige Zielerreichung ist dabei strukturell ausgeschlossen.
Definition
Konkurrierende Ziele ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Zielbeziehungen, bei denen die Erreichung eines Ziels die Erreichung eines anderen Ziels mindert. Konkurrierende Ziele liegen vor, wenn Zielinhalte sachlich widersprüchlich festgelegt sind. Die Zielkonkurrenz besteht objektiv und unabhängig von subjektiven Entscheidungen oder individuellen Präferenzen. Konkurrierende Ziele betreffen regelmäßig wirtschaftliche, personelle oder organisatorische Zielsetzungen innerhalb eines Unternehmens. Sie entstehen typischerweise durch begrenzte Ressourcen, widersprechende Wirkungszusammenhänge oder unterschiedliche Prioritäten. Eine rechtliche Normierung ist für Konkurrierende Ziele nicht erforderlich. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Vorrang oder Ausgleich einzelner Zielsetzungen. Konkurrierende Ziele sind von komplementären Zielen abzugrenzen, die sich gegenseitig fördern. In der arbeitsrechtlichen Praxis sind Konkurrierende Ziele relevant, weil sie Entscheidungsrahmen bei Personalmaßnahmen beeinflussen.