Konkurs
In Kürze
Konkurs bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners im wirtschaftlichen Zusammenhang. Der Begriff wird heute überwiegend synonym zur Insolvenz verwendet.
Definition
Konkurs ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners mit nachhaltigem Leistungsausfall. Konkurs liegt vor, wenn bestehende Zahlungsverpflichtungen objektiv nicht mehr vollständig erfüllt werden können. Der Begriff beschreibt einen wirtschaftlichen Status und kein eigenständiges gerichtliches Verfahren. Konkurs erfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften. Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung wird der Begriff im formellen Recht nicht mehr verwendet. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO), die den rechtlichen Umgang mit Zahlungsunfähigkeit regelt. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Rechtsanspruch oder besondere Verfahrensart. Konkurs ist von der Insolvenz abzugrenzen, die das gesetzlich geregelte Verfahren zur Vermögensabwicklung bezeichnet. Für die arbeitsrechtliche Praxis ist Konkurs relevant, weil er Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse, Entgeltansprüche und Kündigungssituationen haben kann.