Konsolidierung
In Kürze
Konsolidierung bezeichnet die rechnerische Zusammenführung mehrerer Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit. Sie dient der einheitlichen Darstellung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Definition
Konsolidierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das rechnungslegungsbezogene Verfahren zur Zusammenführung mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen eines Konzerns. Konsolidierung erfasst die vollständige Eliminierung konzerninterner Vermögens-, Schuld-, Aufwands- und Ertragsbeziehungen. Sie liegt vor, wenn die einbezogenen Unternehmen wirtschaftlich als ein einziges Unternehmen dargestellt werden. Konsolidierung setzt die Einbeziehung abhängiger Unternehmen in einen Konzernabschluss voraus. Maßgeblich ist, dass Beteiligungsverhältnisse oder Beherrschung rechtlich oder tatsächlich festgelegt sind. Rechtsgrundlage ist § 297 Absatz 3 Handelsgesetzbuch HGB. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch einzelner Arbeitnehmer oder betrieblicher Interessenvertretungen. Konsolidierung ist von der bilanziellen Bewertung einzelner Unternehmen ohne Konzernbezug abzugrenzen. Für die arbeitsrechtliche Praxis ist Konsolidierung relevant, weil sie wirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen für unternehmerische Maßnahmen beeinflusst.