Konsortialkredit
In Kürze
Konsortialkredit bezeichnet eine Kreditform mit mehreren gemeinsam auftretenden Kreditinstituten. Er wird vor allem bei großvolumigen Finanzierungen eingesetzt.
Definition
Konsortialkredit ist ein kreditwirtschaftliches Instrument. Er bezeichnet ein Darlehen, das von mehreren Kreditinstituten gemeinschaftlich an einen Kreditnehmer gewährt wird. Konsortialkredit liegt vor, wenn die Finanzierung durch ein vertraglich verbundenes Bankenkonsortium erfolgt. Die beteiligten Institute übernehmen jeweils Teilbeträge und verteilen das wirtschaftliche Risiko anteilig. Die Kreditvergabe setzt eine einheitliche vertragliche Ausgestaltung gegenüber dem Kreditnehmer voraus. Die Koordination der Abwicklung erfolgt regelmäßig durch ein federführendes Kreditinstitut. Konsortialkredit wird typischerweise bei Finanzierungsvolumina eingesetzt, die einzelne Banken allein nicht tragen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung eines Konsortialkredits besteht nicht. Konsortialkredit ist von einem Einzelkredit abzugrenzen, der vollständig durch ein Kreditinstitut bereitgestellt wird. Für die arbeitsrechtliche Praxis ist Konsortialkredit relevant, weil er die finanzielle Stabilität von Unternehmen beeinflussen kann.