Konsument
In Kürze
Konsument bezeichnet den privaten Endverwender von Gütern oder Dienstleistungen. Der Begriff grenzt private Marktteilnahme von beruflichem Handeln ab.
Definition
Konsument ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Rolle des privaten Endnachfragers beschreibt. Der Konsument bezeichnet eine natürliche Person, die Güter oder Dienstleistungen zu privaten Zwecken nutzt. Er liegt vor, wenn der Erwerb weder einer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet ist. Maßgeblich ist die objektive Zweckbestimmung des Rechtsgeschäfts im Zeitpunkt seines Abschlusses jeweils. Rechtsgrundlage ist § 13 Bürgerliches Gesetzbuch BGB zur Abgrenzung privater Marktteilnahme maßgeblich. Der Konsument handelt unabhängig davon, ob Verträge entgeltlich oder unentgeltlich ausgestaltet sind. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch auf verbraucherschützende Leistungen ohne gesetzliche Grundlage. Der Konsument ist vom Unternehmer abzugrenzen, der beim Vertragsschluss in Ausübung beruflicher Tätigkeit handelt. In der Praxis beeinflusst die Einordnung zahlreiche Schutzvorschriften bei Vertragsschluss und Leistungsabwicklung.