Kostenrechnung
In Kürze
Kostenrechnung erfasst und ordnet betriebliche Kosten zur internen Steuerung. Sie unterstützt die kurzfristige Erfolgsermittlung und betriebliche Entscheidungen.
Definition
Kostenrechnung ist ein Begriff des internen Rechnungswesens zur systematischen Erfassung betrieblicher Kosten. Sie dient der periodengerechten Ermittlung, Zuordnung und Kontrolle von Kosten innerhalb eines Unternehmens. Voraussetzung ist die vollständige Erfassung aller Kostenarten sowie deren sachgerechte zeitliche Abgrenzung. Darauf aufbauend erfolgt die verursachungsgerechte Verteilung der Gemeinkosten auf organisatorisch abgegrenzte Kostenstellen. Die Kostenrechnung ordnet anschließend sämtliche Einzel- und Gemeinkosten den jeweiligen Kostenträgern einer Abrechnungsperiode zu. Rechtsgrundlagen ergeben sich begrenzt aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) für Bewertungszwecke selbst hergestellter Vorräte. Die Kostenrechnung begründet keinen eigenständigen Zahlungs- oder Vergütungsanspruch gegenüber Arbeitnehmern oder Dritten. Sie ist von der Finanzbuchhaltung abzugrenzen, die externen Rechenschafts- und Dokumentationszwecken dient. In der Praxis liefert die Kostenrechnung entscheidungsrelevante Informationen für Kalkulation, Planung und kurzfristige Erfolgsermittlung.