Kostenträgerrechnung
In Kürze
Die Kostenträgerrechnung ordnet betriebliche Kosten konkreten Produkten oder Leistungen zu. Sie dient der internen Ermittlung von Herstellungs- und Selbstkosten.
Definition
Kostenträgerrechnung ist ein betriebswirtschaftliches Instrument des internen Rechnungswesens. Sie erfasst und verrechnet angefallene Kosten systematisch auf definierte Kostenträger wie Produkte, Dienstleistungen oder Projekte. Kostenträgerrechnung liegt vor, wenn Kostenarten und Kostenstellen zeitlich und sachlich abgegrenzt sind. Voraussetzung ist eine vollständige Zuordnung von Einzelkosten sowie eine verursachungsbezogene oder schlüsselbasierte Umlage von Gemeinkosten. Kostenträgerrechnung baut funktional auf der Kostenartenrechnung und der Kostenstellenrechnung auf. Gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung bestehen nicht, da keine Normierung im Handelsgesetzbuch erfolgt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht. Abzugrenzen ist sie von der Kostenstellenrechnung, die Kosten nicht leistungsbezogen, sondern organisatorisch verteilt. In der Praxis ermöglicht Kostenträgerrechnung interne Kalkulationen, Preisuntergrenzen und Wirtschaftlichkeitsanalysen auf Leistungsebene.