Krisenmanagement
In Kürze
Krisenmanagement bezeichnet die strukturierte Steuerung außergewöhnlicher Stör- und Gefährdungslagen in Organisationen. Es dient der Begrenzung von Schäden und der Sicherung zentraler Funktionen.
Definition
Krisenmanagement ist ein arbeitsrechtliches / arbeitszeitrechtliches Modell / Instrument / Begriff. Krisenmanagement bezeichnet die systematische Vorbereitung, Steuerung und Bewältigung von außergewöhnlichen Ereignissen mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Es liegt vor, wenn Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und durch koordinierte organisatorische Maßnahmen behandelt werden. Krisenmanagement umfasst präventive Strukturen, operative Entscheidungsprozesse und reaktive Maßnahmen zur Stabilisierung betroffener Systeme. Die Anwendung setzt eine tatsächliche oder absehbare Störung betrieblicher, organisatorischer oder sicherheitsrelevanter Abläufe voraus. Krisenmanagement wird regelmäßig durch festgelegte Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Entscheidungsmechanismen organisatorisch abgesichert. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines formalisierten Krisenmanagements besteht nicht. Abzugrenzen ist Krisenmanagement von der laufenden Risikosteuerung, die keine akute Ausnahmesituation voraussetzt. In der Praxis beeinflusst Krisenmanagement die Handlungsfähigkeit von Leitungsebenen und die Koordination interner sowie externer Stellen.