Kündigungsgrund
In Kürze
Kündigungsgrund bezeichnet den rechtlich relevanten Sachverhalt, der eine Kündigung trägt. Er ist nur in bestimmten gesetzlich geregelten Konstellationen erforderlich.
Definition
Kündigungsgrund ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Rechtfertigung einer Kündigung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Er bezeichnet den objektiven Sachverhalt, der eine ordentliche oder außerordentliche Beendigung rechtlich tragen soll. Ein Kündigungsgrund ist nur erforderlich, wenn gesetzlicher oder besonderer Kündigungsschutz Anwendung findet. Er liegt vor, wenn betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Umstände objektiv festgestellt sind. Der Kündigungsgrund muss zum Kündigungszeitpunkt bestehen und die Prognose zukünftiger Entwicklungen einbeziehen. Rechtsgrundlage ist § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), soweit dessen persönlicher und betrieblicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Der Kündigungsgrund begründet keinen automatischen Bestandsschutz und ersetzt keine formwirksame Kündigungserklärung des Arbeitgebers. Von bloßen Kündigungsmotiven ist er abzugrenzen, die rechtlich unbeachtlich bleiben im Arbeitsrecht allgemein. In der Praxis bestimmt er die gerichtliche Überprüfbarkeit und Wirksamkeit kündigungsschutzrechtlich relevanter Maßnahmen.