Kündigungsschutz
In Kürze
Kündigungsschutz begrenzt die rechtliche Möglichkeit des Arbeitgebers zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Er greift nur unter gesetzlich festgelegten persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen.
Definition
Kündigungsschutz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gesetzlichen Beschränkungen der ordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen durch den Arbeitgeber. Kündigungsschutz liegt vor, wenn eine Kündigung nur bei sozialer Rechtfertigung wirksam ausgesprochen werden darf. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ununterbrochen bestanden hat. Zusätzlich muss der Betrieb eine bestimmte Mindestzahl regelmäßig beschäftigter Arbeitnehmer erreichen. Maßgeblich sind dabei ausschließlich die betrieblichen Verhältnisse im kündigenden Betrieb. Die soziale Rechtfertigung setzt personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe voraus. Rechtsgrundlage ist § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Verbindung mit § 23 KSchG. Kündigungsschutz besteht unabhängig von der Einhaltung formaler Kündigungsfristen oder Kündigungstermine. Er begründet keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung ohne erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung. Vom Kündigungsschutz abzugrenzen ist der besondere Kündigungsschutz einzelner Personengruppen mit zusätzlichen Zustimmungserfordernissen. Kündigungsschutz ist in der Praxis maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Kündigungen.