Kündigungsschutzklage
In Kürze
Die Kündigungsschutzklage ist das gerichtliche Mittel zur Überprüfung der Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Sie muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist erhoben werden.
Definition
Die Kündigungsschutzklage ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie dient der gerichtlichen Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis durch eine konkrete Kündigung nicht aufgelöst worden ist. Die Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, sämtliche geltend gemachten Unwirksamkeitsgründe umfassend überprüfen zu lassen. Sie ist statthaft, wenn eine schriftliche Kündigung zugegangen und das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet sein soll. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Maßgeblich sind hierfür § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie die Fiktionswirkung des § 7 KSchG. Nach Fristablauf gilt die Kündigung unabhängig von materiellen Mängeln als von Anfang an wirksam. Die Kündigungsschutzklage begründet keinen automatischen Anspruch auf Weiterbeschäftigung während des laufenden Verfahrens. Sie ist von der allgemeinen Feststellungsklage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses systematisch abzugrenzen. Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sind insbesondere soziale Rechtfertigung, formelle Wirksamkeit und Beteiligungsrechte. In der arbeitsgerichtlichen Praxis stellt die Kündigungsschutzklage das zentrale Verfahren zur Klärung kündigungsrechtlicher Streitigkeiten dar.