Kurzarbeitergeld
In Kürze
Kurzarbeitergeld ist eine staatliche Entgeltersatzleistung bei vorübergehendem Arbeitsausfall. Es gleicht Einkommensverluste während reduzierter Arbeitszeit teilweise aus.
Definition
Kurzarbeitergeld ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur finanziellen Absicherung bei vorübergehendem Arbeitsausfall betrieblich. Es bezeichnet eine staatliche Entgeltersatzleistung bei vorübergehendem Arbeitsausfall infolge wirksam eingeführter Kurzarbeit. Kurzarbeitergeld liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit reduziert und ein Entgeltausfall entstanden ist. Voraussetzung ist ein erheblicher, vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsausfall sowie eine ordnungsgemäße Anzeige. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Drittes Buch, SGB III, mit den zentralen Anspruchsvoraussetzungen. Kurzarbeitergeld wird als prozentualer Ausgleich der Nettoentgeltdifferenz an anspruchsberechtigte Arbeitnehmer gezahlt im Betrieb. Eine individuelle Vereinbarung über die Leistungshöhe besteht rechtlich nicht für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Abzugrenzen ist Kurzarbeitergeld vom Arbeitsentgelt für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden im laufenden Arbeitsverhältnis. In der Praxis stabilisiert es Beschäftigungsverhältnisse bei konjunkturellen oder betrieblichen Auslastungseinbrüchen temporär.