Kurzfristige Beschäftigung
In Kürze
Kurzfristige Beschäftigung ist eine zeitlich streng begrenzte Form der Erwerbstätigkeit. Sie ist sozialversicherungsfrei, wenn gesetzliche Höchstgrenzen eingehalten werden.
Definition
Kurzfristige Beschäftigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein Beschäftigungsverhältnis mit von vornherein begrenzter Dauer ohne sozialversicherungspflichtige Absicherung. Kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Tätigkeit im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder siebzig Arbeitstage begrenzt ist. Voraussetzung ist zusätzlich, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird und keinen Haupterwerb darstellt. Die zeitlichen Grenzen sind arbeitgeberübergreifend zu berücksichtigen und zusammenzurechnen im Kalenderjahr. Kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV). Eine Befreiung von der Lohnsteuer besteht dadurch jedoch nicht zwingend. Kurzfristige Beschäftigung begründet keinen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen aus der Tätigkeit. Abzugrenzen ist kurzfristige Beschäftigung von geringfügiger Beschäftigung nach der Entgeltgrenze des SGB IV. In der Praxis wird diese Beschäftigungsform häufig für saisonale oder projektbezogene Arbeit eingesetzt.