Laufzeit
In Kürze
Laufzeit bezeichnet den zeitlichen Geltungsrahmen einer tariflichen Regelung oder vertraglichen Bindung. Sie bestimmt Beginn und Ende der normativen Wirkungen.
Definition
Laufzeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt den Zeitraum, für den die normative Geltung eines Tarifvertrags verbindlich festgelegt ist. Laufzeit liegt vor, wenn Inkrafttreten und Beendigung oder Kündbarkeit zeitlich bestimmt sind. Maßgeblich ist die objektive Festlegung der zeitlichen Bindung im Tarifvertrag. Die Dauer ergibt sich unabhängig von späteren Verhandlungsergebnissen oder tatsächlicher Durchführung der Tarifnormen. Rechtsgrundlage ist das Tarifvertragsgesetz, insbesondere § 4 Tarifvertragsgesetz (TVG). Während der Laufzeit gilt für die geregelten Tarifinhalte die tarifliche Friedenspflicht nach § 74 Absatz 2 BetrVG. Laufzeit begründet keinen Anspruch auf Abschluss, Verlängerung oder Änderung eines Tarifvertrags. Sie ist von der Nachwirkung tariflicher Normen nach Ablauf des Tarifvertrags abzugrenzen. In der Praxis bestimmt die Laufzeit die zeitliche Planungsgrundlage für tarifgebundene Arbeitsbedingungen.