Legislative
In Kürze
Legislative bezeichnet die staatliche Gewalt zur Erlassung von Gesetzen. Sie ist zentraler Bestandteil der demokratischen Gewaltenteilung.
Definition
Legislative ist ein staatsorganisationsrechtlicher Begriff der gesetzgebenden Gewalt im System der Gewaltenteilung. Sie umfasst die verfassungsrechtlich zuständigen Organe zur Schaffung formeller Gesetze auf Bundes- und Landesebene. Legislative wird ausgeübt, wenn Gesetze initiiert, beraten, beschlossen, ausgefertigt und verkündet werden. Voraussetzung ist die verfassungsmäßige Zuständigkeit nach der Kompetenzordnung sowie ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren. Initiativrechte, Beteiligungsformen und Mehrheiten müssen dabei den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Rechtsgrundlage sind insbesondere Artikel 20 Grundgesetz sowie Artikel 70 Grundgesetz, abgekürzt GG. Eine Übertragung der Gesetzgebung auf andere Gewalten findet nur innerhalb verfassungsrechtlich zulässiger Grenzen statt. Legislative ist von der Exekutive abzugrenzen, die Gesetze vollzieht und verwaltungsmäßig umsetzt. Auf Bundesebene wirken Bundestag und Bundesrat zusammen, auf Landesebene die jeweiligen Parlamente. Die Legislative wahrt den Kernbereich ihrer Funktionen trotz zulässiger Mitwirkung anderer Staatsorgane. In der Praxis strukturiert sie demokratische Willensbildung und gewährleistet normative Steuerung staatlichen Handelns.