Leistungslohn
In Kürze
Leistungslohn bezeichnet eine leistungsabhängige Vergütungsform im Arbeitsverhältnis. Die Entgelthöhe knüpft an messbare Arbeitsergebnisse an.
Definition
Leistungslohn ist ein arbeitsrechtliches Modell der variablen Entgeltgestaltung abhängig von messbarer Arbeitsleistung. Die Vergütungshöhe richtet sich nach quantitativ oder qualitativ bestimmbaren Leistungsergebnissen einzelner oder kollektiver Arbeitseinheiten. Leistungslohn liegt vor, wenn objektive Leistungsmaßstäbe festgelegt sind und deren Erreichung eindeutig überprüfbar bleibt. Die Leistung muss dem Einflussbereich der Beschäftigten zugeordnet und sachlich nachvollziehbar ermittelt sein. Die Entgeltberechnung kann auf Einzel-, Gruppen- oder Betriebsergebnissen basieren und vorher definiert sein. Die Ausgestaltung unterliegt der zwingenden Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Unabhängig von der Ausgestaltung ist stets die Einhaltung zwingender Mindestentgeltgrenzen sicherzustellen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung dieser Entgeltform besteht im Arbeitsverhältnis nicht. Leistungslohn unterscheidet sich vom Zeitlohn dadurch, dass nicht die Arbeitsdauer Bemessungsgrundlage ist. In der Praxis wird die Entgeltform häufig mit festen Grundlöhnen kombiniert und variablen Zuschlägen.