Leitende Angestellte
In Kürze
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer mit unternehmerischen Entscheidungsbefugnissen im Betrieb. Ihre rechtliche Einordnung bestimmt Beteiligungsrechte und arbeitsrechtliche Sonderregelungen.
Definition
Leitende Angestellte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Stellung maßgebliche unternehmerische Leitungsaufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Leitende Angestellte liegen vor, wenn selbständige Entscheidungsbefugnisse über Einstellungen und Entlassungen oder vergleichbare Unternehmensfunktionen festgelegt sind. Alternativ genügt die regelmäßige Wahrnehmung unternehmensbedeutender Aufgaben mit wesentlichem Entscheidungsspielraum. Maßgeblich ist die tatsächliche Ausübung der Funktion unabhängig von arbeitsvertraglichen Bezeichnungen. Zentrale Rechtsgrundlage ist § 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Danach stehen Leitende Angestellte außerhalb des persönlichen Anwendungsbereichs des BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einstufung einzelner Arbeitnehmer als Leitende Angestellte besteht nicht. Der Begriff grenzt sich von bloßen Führungskräften ohne unternehmerische Entscheidungsbefugnis ab. In der Praxis beeinflusst die Einordnung Beteiligungsrechte, Wahlberechtigung und Mitbestimmungszuständigkeiten.