Leitender Angestellter
In Kürze
Ein Leitender Angestellter ist ein Arbeitnehmer mit eigenständigen unternehmerischen Entscheidungsbefugnissen. Die rechtliche Einordnung bestimmt die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften.
Definition
Ein Leitender Angestellter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er erfasst Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Stellung wesentliche unternehmerische Leitungsaufgaben selbständig wahrnehmen. Ein Leitender Angestellter liegt vor, wenn Befugnisse zur eigenständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern festgelegt sind. Gleichgestellt ist die regelmäßige Wahrnehmung unternehmensbedeutender Aufgaben mit maßgeblichem, weisungsfreiem Entscheidungsspielraum. Maßgeblich ist die tatsächliche Ausübung der Funktion und nicht die arbeitsvertragliche Bezeichnung. Zentrale Rechtsgrundlage ist § 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), ergänzend § 14 Absatz 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Danach unterfallen Leitende Angestellte nicht dem persönlichen Anwendungsbereich des BetrVG. Die Einordnung begründet keinen generellen Ausschluss arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften. Der Begriff grenzt sich von Führungskräften ohne eigenständige Arbeitgeberbefugnisse ab. In der betrieblichen Praxis beeinflusst der Status als Leitender Angestellter insbesondere Mitbestimmungsrechte und Wahlberechtigung.