Leitungsspanne
In Kürze
Leitungsspanne beschreibt die Anzahl direkt unterstellter Mitarbeitender einer Führungskraft. Der Begriff wird zur Strukturierung von Führungs- und Organisationsbeziehungen verwendet.
Definition
Leitungsspanne ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Anzahl von Arbeitnehmern, die einer Führungskraft unmittelbar organisatorisch zugeordnet sind. Leitungsspanne liegt vor, wenn Unterstellungsverhältnisse eindeutig festgelegt und einer konkreten Leitungsfunktion zugeordnet sind. Maßgeblich ist die direkte Führungsbeziehung ohne zwischengeschaltete Hierarchieebenen oder Weisungsinstanzen. Die Bestimmung erfolgt unabhängig von Aufgabeninhalt, Qualifikation oder arbeitsvertraglicher Stellung der unterstellten Personen. Leitungsspanne beschreibt ein quantitatives Strukturmerkmal und keine Aussage über Führungsintensität oder Führungsqualität. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Festlegung oder Einhaltung einer bestimmten Leitungsspanne besteht nicht. Der Begriff grenzt sich von der Anzahl der Hierarchieebenen als vertikalem Organisationsmerkmal ab. In der betrieblichen Praxis dient die Leitungsspanne der Analyse von Führungsstrukturen und Organisationsgestaltung.