Mahnstufen
In Kürze
Mahnstufen bezeichnen strukturierte Eskalationsschritte im außergerichtlichen Forderungseinzug. Sie ordnen Inhalt, Ton und zeitliche Abfolge von Zahlungserinnerungen.
Definition
Mahnstufen ist ein zivilrechtliches Instrument. Es beschreibt ein gestuftes Verfahren zur außergerichtlichen Geltendmachung fälliger Geldforderungen gegenüber einem säumigen Schuldner. Das Instrument dient der systematischen Steigerung des Zahlungsdrucks durch aufeinanderfolgende schriftliche Zahlungsaufforderungen mit zunehmender Intensität. Es liegt vor, wenn Inhalt, Reihenfolge und zeitliche Abstände der Zahlungsaufforderungen organisatorisch festgelegt sind. Rechtsgrundlage für den Zahlungsverzug bildet § 286 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB. Mahnstufen begründet keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung mehrerer Zahlungsaufforderungen vor gerichtlicher Durchsetzung. Es ist vom gerichtlichen Mahnverfahren abzugrenzen, das ohne Mahnstufen unmittelbar mit einem Mahnbescheid beginnt. In der Praxis strukturieren Mahnstufen das betriebliche Forderungsmanagement und dokumentieren den Verlauf außergerichtlicher Zahlungsanmahnungen.