Mahnverfahren
In Kürze
Das Mahnverfahren ermöglicht die vereinfachte gerichtliche Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen ohne sofortige Klageerhebung. Es dient der schnellen Erlangung eines Vollstreckungstitels bei formalisierter Verfahrensführung.
Definition
Mahnverfahren ist ein zivilprozessrechtliches Instrument. Es dient der gerichtlichen Geltendmachung fälliger Geldforderungen durch ein formalisiertes, automatisiertes Verfahren ohne Sachprüfung. Das Mahnverfahren erfasst ausschließlich Zahlungsansprüche, die nicht von einer noch ausstehenden Gegenleistung abhängen. Es liegt vor, wenn ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids bei dem zuständigen Mahngericht formgerecht gestellt ist. Eine inhaltliche Prüfung der Anspruchsbegründetheit oder Beweisaufnahme findet im Mahnverfahren nicht statt. Die Durchführung richtet sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, insbesondere den §§ 688 bis 703d Zivilprozessordnung (ZPO). Durch die Zustellung des Mahnbescheids wird gemäß § 204 Absatz 1 Nummer 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Verjährung gehemmt. Das Mahnverfahren begründet keinen materiellrechtlichen Anspruch, sondern dient ausschließlich der prozessualen Titelerlangung. Es ist von außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen und innerbetrieblichen Mahnstufen klar zu unterscheiden. In der Praxis wird das Mahnverfahren häufig zur effizienten Sicherung und Durchsetzung offener Forderungen eingesetzt.