Maklerprovision
In Kürze
Die Maklerprovision ist die erfolgsabhängige Vergütung für eine Maklertätigkeit. Sie entsteht nur bei wirksamem Vertragsschluss.
Definition
Maklerprovision ist ein zivilrechtlicher Begriff. Maklerprovision bezeichnet die vertraglich geschuldete Vergütung für den Nachweis oder die Vermittlung eines Hauptvertrages. Sie entsteht nur, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht und ein Hauptvertrag tatsächlich zustande kommt. Voraussetzung ist eine kausale Maklerleistung, die für den Vertragsschluss objektiv mitursächlich war. Die Identität zwischen dem nachgewiesenen und dem abgeschlossenen Hauptvertrag muss gewahrt sein. Die Anspruchsentstehung richtet sich nach den §§ 652 bis 656 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus Vereinbarung oder mangels Abrede aus der üblichen Vergütung. Gesetzliche Sonderregelungen bestehen insbesondere bei Wohnraummiete und bestimmten Immobilienkaufverträgen. Die Maklerprovision entsteht nicht bei fehlendem oder unwirksamem Hauptvertrag. Sie ist von sonstigen Vergütungsansprüchen für Beratungs- oder Verwaltungstätigkeiten abzugrenzen. In der Praxis ist die Maklerprovision zentraler Bestandteil der wirtschaftlichen Abwicklung von Vermittlungsgeschäften.