Massenentlassungen
In Kürze
Massenentlassungen erfassen die gleichzeitige Beendigung vieler Arbeitsverhältnisse innerhalb eines kurzen Zeitraums. Maßgeblich sind feste Schwellenwerte und ein formalisiertes Anzeigeverfahren.
Definition
Massenentlassungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die kollektive Beendigung mehrerer Arbeitsverhältnisse innerhalb kurzer Zeit beschreibt. Der Begriff erfasst arbeitgeberseitig veranlasste Kündigungen oder gleichgestellte Beendigungen in einem Betrieb. Massenentlassungen liegen vor, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen festgelegte Mindestzahlen betroffener Beschäftigter erreicht werden. Die Schwellenwerte bestimmen sich ausschließlich nach der regelmäßigen Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Erfasst sind Kündigungen sowie vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge oder gleichwertige Beendigungsformen. Rechtsgrundlage ist § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), der Anzeigepflichten und Verfahrensvorgaben normiert. Danach ist vor Wirksamwerden der Entlassungen eine Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erforderlich. Massenentlassungen begründen keinen eigenständigen Anspruch auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Abzugrenzen ist der Begriff von der Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz, die zusätzliche kollektivrechtliche Folgen auslösen kann. In der Praxis strukturieren Massenentlassungen das formale Vorgehen bei umfangreichen Personalabbaumaßnahmen rechtssicher.