Massenfertigung
In Kürze
Massenfertigung bezeichnet die kontinuierliche Herstellung identischer Güter in sehr großen Stückzahlen. Sie ist auf gleichbleibende Prozesse und eine dauerhafte Auslastung der Produktionskapazitäten ausgerichtet.
Definition
Massenfertigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine bestimmte Form industrieller Güterherstellung systematisch beschreibt. Der Begriff kennzeichnet die fortlaufende Produktion gleichartiger Erzeugnisse ohne vorab festgelegte Mengenbegrenzung. Massenfertigung liegt vor, wenn identische Produkte mit standardisierten Verfahren dauerhaft hergestellt werden. Vorausgesetzt ist eine auf Wiederholung ausgelegte Organisation von Arbeitsabläufen und Betriebsmitteln. Die Produktion erfolgt regelmäßig unter Einsatz automatisierter oder hochspezialisierter Anlagen mit gleichbleibender Prozessfolge. Charakteristisch ist die Ausrichtung auf hohe Ausbringungsmengen bei gleichförmiger Qualität der hergestellten Güter. Massenfertigung basiert betriebswirtschaftlich auf dem Effekt der Fixkostendegression bei steigender Kapazitätsauslastung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung dieses Fertigungsverfahrens besteht nicht. Abzugrenzen ist die Massenfertigung von der Serienfertigung, bei der Menge und Dauer der Produktion festgelegt sind. In der Praxis beeinflusst Massenfertigung die Gestaltung von Arbeitsorganisation, Qualifikationsanforderungen und betrieblichen Abläufen nachhaltig.