Maßregelungsverbot
In Kürze
Das Maßregelungsverbot schützt Arbeitnehmer vor Nachteilen wegen zulässiger Rechtsausübung. Es untersagt benachteiligende Maßnahmen mit repressivem Bezug.
Definition
Das Maßregelungsverbot ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der den Schutz vor Benachteiligungen bei zulässiger Rechtsausübung normiert. Erfasst werden alle arbeitgeberseitigen Maßnahmen oder Vereinbarungen mit nachteiliger Wirkung für betroffene Arbeitnehmer. Das Maßregelungsverbot liegt vor, wenn eine Benachteiligung kausal auf der rechtmäßigen Ausübung arbeitsrechtlicher Rechte beruht. Die Rechtsausübung muss dabei tragender Grund der Maßnahme sein und nicht lediglich deren äußerer Anlass. Als Benachteiligung gelten sowohl aktive Nachteile als auch das Vorenthalten üblicher Vorteile. Unerheblich ist, ob die Maßnahme formell zulässig oder freiwillig ausgestaltet ist. Rechtsgrundlage ist § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der ein umfassendes Benachteiligungsverbot anordnet. Das Maßregelungsverbot begründet keinen allgemeinen Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses. Abzugrenzen ist es von Diskriminierungsverboten, die an personenbezogene Merkmale anknüpfen. In der Praxis begrenzt das Maßregelungsverbot den Handlungsspielraum bei personellen Maßnahmen nach zulässiger Rechtsausübung.