Mehrarbeit
In Kürze
Mehrarbeit bezeichnet Arbeitszeit, die über die gesetzlich zulässige tägliche Höchstarbeitszeit hinausgeht. Sie ist arbeitszeitrechtlich eigenständig von Überstunden zu unterscheiden.
Definition
Mehrarbeit ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff, der Arbeitsleistung oberhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit bezeichnet. Der Begriff erfasst jede Arbeitszeit, die die werktägliche Grenze von acht Stunden überschreitet. Mehrarbeit liegt vor, wenn die nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zulässige Regelarbeitszeit überschritten wird. Maßgeblich ist allein die gesetzliche Grenze, unabhängig von vertraglichen oder tariflichen Arbeitszeiten. Erfasst sind auch Bereitschaftsdienste, soweit sie über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinausreichen. Mehrarbeit kann nur unter den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen zulässig sein. Rechtsgrundlage ist § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), der Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume regelt. Mehrarbeit begründet keinen automatischen Anspruch auf Vergütung oder Zuschläge. Abzugrenzen ist sie von Überstunden, die lediglich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. In der Praxis ist Mehrarbeit relevant für Arbeitsschutz, Beschäftigungsverbote und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.