Mehrfachanrechnung
In Kürze
Die Mehrfachanrechnung betrifft die Anrechnung schwerbehinderter Menschen auf mehrere Pflichtarbeitsplätze. Sie wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Ausgleichsabgabe aus.
Definition
Mehrfachanrechnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die rechtlich zugelassene Zuordnung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zu mehreren Pflichtarbeitsplätzen. Die Mehrfachanrechnung liegt vor, wenn besondere Schwierigkeiten bei Erlangung oder Erhaltung des Arbeitsplatzes objektiv festgestellt sind. Voraussetzung ist eine Festlegung durch die zuständige Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitgebers. Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), insbesondere § 159 SGB IX. Die Mehrfachanrechnung führt zu einer entsprechenden Minderung der vom Arbeitgeber zu entrichtenden Ausgleichsabgabe. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der Mehrfachanrechnung besteht nicht. Sie ist von der einfachen Pflichtanrechnung nach § 154 SGB IX abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst die Mehrfachanrechnung die Berechnung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen.