Mehrwertsteuer
In Kürze
Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie wird wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen und technisch über Unternehmen erhoben.
Definition
Mehrwertsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine allgemeine indirekte Steuer auf entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland. Die Mehrwertsteuer liegt vor, wenn ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens einen steuerbaren Umsatz ausführt. Steuerobjekt ist der durch Leistungsaustausch erzielte Umsatz, nicht der unternehmerische Gewinn. Die Steuer wird vom leistenden Unternehmer geschuldet und regelmäßig auf den Leistungsempfänger überwälzt. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz (UStG), insbesondere § 1 und § 12 UStG. Die Mehrwertsteuer wird im Vorsteuerabzugsverfahren erhoben, wodurch Vorbelastungen auf vorgelagerten Leistungsstufen neutralisiert werden. Eine persönliche Steuerpflicht des Endverbrauchers wird durch die Mehrwertsteuer nicht begründet. Sie ist von der Vorsteuer abzugrenzen, welche den beim Unternehmer angefallenen Steuerbetrag bezeichnet. In der Praxis beeinflusst die Mehrwertsteuer die Preisbildung, Rechnungsstellung und steuerliche Abrechnung unternehmerischer Leistungen.