Mindestlohn
In Kürze
Der Mindestlohn legt eine verbindliche Untergrenze für die Vergütung abhängiger Beschäftigung fest. Er schützt Arbeitnehmer vor einer Unterschreitung des gesetzlich oder kollektiv festgelegten Entgeltniveaus.
Definition
Mindestlohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Der Mindestlohn bezeichnet die verbindliche Untergrenze des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer in abhängiger Beschäftigung. Er erfasst jede Vergütung für geleistete Arbeitsstunden unabhängig von Entgeltform oder Berechnungsmodell. Ein Anspruch besteht, wenn ein Arbeitsverhältnis im Sinne des allgemeinen Arbeitsrechts vorliegt. Maßgeblich ist die objektiv geleistete Arbeitszeit unter den vertraglich geschuldeten Arbeitsbedingungen. Die Verpflichtung zur Zahlung folgt unmittelbar aus dem Gesetz ohne zusätzliche vertragliche Festlegung. Rechtsgrundlage ist das Mindestlohngesetz, kurz MiLoG, als zwingendes öffentliches Arbeitsrecht. Der Mindestlohn kann durch speziellere kollektivrechtliche Regelungen überschritten, jedoch nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung durch individualvertragliche Vereinbarung ist rechtlich unwirksam. Der Mindestlohn begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Beschäftigungsvolumen oder eine Mindestarbeitszeit. Er ist von tariflichen Entgeltregelungen abzugrenzen, die Vergütungshöhen differenziert ausgestalten. In der Praxis ist der Mindestlohn Grundlage für Entgeltabrechnung, Kontrolle und arbeitsrechtliche Durchsetzung.