Nennwert
In Kürze
Der Nennwert bezeichnet den festgelegten Wert eines Geld- oder Wertpapiers. Er ist vom jeweiligen Markt- oder Kurswert zu unterscheiden.
Definition
Nennwert ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Nennwert bezeichnet den auf einem gesetzlichen Zahlungsmittel oder Wertpapier fest ausgewiesenen Geldbetrag. Nennwert liegt vor, wenn ein Betrag in Worten oder Zahlen als verbindliche rechnerische Größe bestimmt ist. Bei gesetzlichen Zahlungsmitteln entspricht der Nennwert dem nominalen Zahlungsbetrag. Bei Wertpapieren stellt der Nennwert eine rechnerische Bezugsgröße ohne unmittelbare Marktpreisbindung dar. Bei Aktien beschreibt der Nennwert den Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Bei Schuldverschreibungen bezeichnet der Nennwert den vom Emittenten zu verzinsenden und zurückzuzahlenden Betrag. Die rechtliche Einordnung ergibt sich bei Aktien aus § 8 und § 10 Aktiengesetz (AktG). Eine Gleichsetzung mit dem aktuellen Börsen- oder Verkehrswert ist rechtlich unzutreffend. Nennwert ist vom Kurswert abzugrenzen, der sich aus Angebot und Nachfrage am Markt ergibt. In der Praxis dient der Nennwert als Berechnungs- und Strukturgröße für Kapital- und Schuldverhältnisse.